Verein zur Förderung der privat betriebenen Datenkommunikation SaxNet e. V. Dresden



Beitragsordnung des Vz* SaxNet e. V.

Beitragsordnung SaxNet e. V.
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Unbefristet gueltig laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom
29. April 1999 (Gueltig ab 01. Juli 1999)
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1. IN-Beitraege
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Der SaxNet e. V. als Betreiber der Domain sax.de ist Mitglied
des Individual Network e. V. und zahlt an diesen einen Beitrag.



2. Mitgliedsbeitrags-Abrechnung
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Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 20. jeden Monats fuer den jeweils
kommenden Monat zu zahlen.

Zu diesem Zeitpunkt sollte die Zahlung auf dem Vereinskonto
eingegangen sein.  Befindet sich ein Mitglied laenger als einen
Monat im Zahlungsrueckstand, ist der Vorstand berechtigt, alle
dem jeweiligen Mitglied gehoerenden Zugaenge zum Domain-Backbone
fuer sax.de zu sperren.

Bei einem Zahlungsrueckstand von mehr als zwei Monaten wird geprueft,
ob Massnahmen nach $ 5 der Satzung zur Anwendung kommen.

Die Abrechnung erfolgt in der Weise, dass fuer jeden Teilnehmer
buchhalterisch ein Konto gefuehrt wird, auf dem Zahlungseingaenge
und die monatlichen Abrechnungen verbucht werden.
Der Teilnehmer erhaelt jeweils entsprechende Auszuege per
elektronischer Post.

Es ist ausdruecklich erwuenscht, fuer mehrere Monate im Voraus zu
bezahlen, es erfolgt eine automatische Verrechnung.

Ueberschuessige Zahlungen werden bei Beendigung der Vereins-
mitgliedschaft auf Antrag ausgezahlt.

Die Zahlung ist zu richten an ein vom Vorstand bekanntzugebendes
Konto, derzeit:

     DE65 8306 5408 0005 3794 66



3. Mitgliedsbeitraege - Einstufungen
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Die Hoehe des Mitgliedsbeitrages ist unabhaengig davon, in welchem
Umfang das Mitglied die angebotenen Moeglichkeiten nutzen moechte.

Zur Zeit stehen folgende Moeglichkeiten zur Verfuegung:

a) Normaler Beitragssatz   					EUR 8,50

b) Ermaessigter Beitragssatz					EUR 6,50

   Auf begruendeten Antrag kann der Vorstand entscheiden,
   ob einem Teilnehmer Sonderkonditionen gewaehrt werden
   koennen.  Dies kann z. B. bei Studenten, Auszubildenden
   und Schuelern der Fall sein.



4. Beitragsbefreiung
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Auf begruendeten Antrag kann die Mitgliederversammlung einzelne
Mitglieder gaenzlich von der  Beitragszahlung befreien.

Anmerkung: Das Vereinskonto hat sich gegenüber der ursprünglichen Fassung der Beitragsordnung geändert:
IBAN DE65 8306 5408 0005 3794 66
BIC GENODEF1SLR